Fotovereinbarungen und Fotoboykott Rammstein
8 12 2009Gestern wurde der Hamburger Fotografenschaft der aktuelle Rammstein-Fotovertrag zugeflüstert. (s. auch entsprechenden Beitrag bei Peter in der Konzertfoto-FAQ) Di
e Verträge gelten als die härtesten überhaupt, wichtigste Eckdaten:
– ausschließlich redaktionelle Berichterstattung für EIN Medium, Nutzung der Bilder für maximal 1 Jahr.
– pauschaler und expliziter Ausschluss von Online-Medien
Weitergehende Verwertungsrechte werden Seitens RAMMSTEIN nicht übertragen und sämtliche weitergehenden Rechte bleiben vorbehalten.
PARTNER räumt RAMMSTEIN das Recht ein (inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkt), die Fotografien auf durch RAMMSTEIN und/oder ihrem Management betriebenen Webpages ohne gesonderte Vergütung abzubilden; für diese Zwecke wird PARTNER RAMMSTEIN auf Anforderung die den Fotografien zu Grunde liegenden Negative, Dateien o.ä. zur Verfügung stellen. PARTNER steht dafür ein, daß Rechte Dritter dieser Verwertung nicht entgegenstehen. Die Rechtseinräumung ist durch das durch RAMMSTEIN PARTNER eingeräumte Recht zur Nutzung der Fotografien im Umfang des Vertrages abgegolten.
Und damit alles seine Ordnung hat:
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtstand ist
Berlin.
So, wie es aussieht, wollen sich alle Hamburger Fotografen an dem Boykott beteiligen. Ich habe gerade leider keine Zeit, die rechtlichen Aspekte des Vertrages zu diskutieren, bei Peter (s. o.) ist die Diskussion dazu auch bereits in Gang.
Kategorien : pressefreiheit
Tags:Fotos, fotovertrag, Journalismus, pressefreiheit, rammstein, vertrag
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