Fotoregeln Florian Silbereisen/Überraschungsfest der Volksmusik

21 04 2009

Ich werde zwar nicht zum Überraschungsfest der Volksmusik mit Florian Silbereisen gehen, möchte dennoch auf die meiner Meinung nach nicht akzeptablen Fotoregeln hinweisen, gegen die sich gerade in Fotografenkreisen auch ein Widerstand organisiert. Entscheidender Passus im Vertrag (Stammleser kennen es bereits, führe ich nicht gesondert aus, warum das eine Einschränkung der Pressefreiheit darstellt):

Fotoaufnahmen sind nur in Verbindung mit direkter Berichterstattung gestattet. Fotoagenturen die die Bilder archivieren bzw. zum Verkauf anbieten sind nicht erlaubt. ( Internet ect. )

Was mit der Kla

mmer „Internet ect (sic!)“ gemeint ist, bleibt unklar. Derzeit sieht es so aus, als würden sich die Bildschaffenden auf eine Absageformulierung einigen und geschlossen die Veranstaltung nicht dokumentieren.

Nun könnte man meinen, dass man die Fotoverträge ja nicht so ernst nehmen müsste, und sich einzelne Bilder nachträglich freigeben lassen könne, das hat im vergangenen Jahr eine Kollegin versucht und ist gescheitert. Es ging

um reine Künstlerfotos, die mit der Veranstaltung nicht in Verbindung standen, nur eben dort entstanden sind.

Ohne gemeinsames Auftreten und Publikmachen solcher Methoden wird hier wenig passieren, daher finde ich den Boykott gut, richtig und wichtig.

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Bildrechte und Fotoverträge – Knebelverträge

17 07 2006

Ich habe gerade ersten Kontakt mit einem Medienrechler, der mir seine Einschätzung zu den Robbie-Fällen schilderte. Seiner Rechtsauffassung nach sind die Fotoverträge u. U. doch gültig.

(…) Mit Ihrer Kritik an den Robbie Williams – Verträgen stehen sie nicht alleine. Wie ich höre haben viele Agenturen und Fotografen die Berichterstattung über die Konzerte deshalb komplett boykottiert. Allerdings (…) ist es so, dass Künstler und deren Management aufgrund des Rechts am eigenen Bild und des Hausrechts des Veranstalters (nach deutschem Recht) grundsätzlich frei festlegen dürfen, ob und zu welchen Konditionen sie Fotografen zulassen. Dadurch werden solche Knebel-Verträge möglich und Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, wenn man sie denn einmal unterschrieben hat. Das gilt grundsätzlich auch für eine Rechtswahlklausel. Die von Ihnen vermutete „Sittenwidrigkeit“ des Vertrages wäre somit (leider) nach englischem Recht zu prüfen, was sinnvollerweise durch einen Rechtsanwalt in England erfolgen sollte.




Du sollst kein Bildnis von deinem Williams machen…

5 07 2006

Mitunder sind die Foto-Vereinbarungen bei Konzerten insbesondere bei Bands mit amerikanischem Management sehr krass – in dem Vertrag für das kommende Robbie-Williams-Konzert steht u. a. folgende Klausel:

2. Sie übertragen uns hiermit zu Alleineigentum mit umfassender Rechtegewährleistung sämtliche Verwertungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz- und vergleichbaren Rechten und deren Verlängerung bzw. Erneuerung, weltweit, die Ihnen an den Fotos zustehen (einschließlich der Übertragung zukünftiger Rechte), und Sie verpflichten sich, uns die Negative der Fotos umgehend nach Vorlage der Fotos bei der(n) Zeitschrift(en) zu übergeben.

3. Sie versichern und stehen dafür ein, daß die Fotos (alle oder einzeln) weder direkt noch indirekt Gegenstand einer Veröffentlichung in irgendeiner anderen Zeitschriften-Ausgabe als der oben erwähnten sein werden, unabhängig davon, ob es sich um die gleiche Zeitschrift (einschließlich verbundener Zeitschriften desselben Verlages) oder um eine Dritte handelt (d.h. es werden keine Presseagenturrechte eingeräumt).

5. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dieser Vereinbarung uneingeschränkt an Dritte zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, Sublizenzen zu erteilen oder in anderer Weise hierüber zu verfügen, ohne daß es einer Mitteilung an Sie bedarf.

und dann:

6. Für diese Vereinbarung gilt das Recht von England und Wales, ausschließlicher Gerichtsstand ist London.

Ist jemand aus dem Leserkreis juristisch so bewandert, dass er mir sagen kann, ob so ein Vertrag in Deutschland überhaupt rechtsgültig ist? Oder kennt wer ’nen kundien Medienjuristen? Ich hätte diesbezüglich und auch wegen einiger anderer Fragen Klärungsbedarf….