Bildmanipulation: Vorher und nachher

22 04 2007

So gut bin ich noch nicht, wollte aber die Techniken mal ausprobieren. Ziel war, die Korrekturen und Veränderungen eher unauffällig zu gestalten.

diana_vorhernachher.jpg
Links neu, rechts Original.
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Bild-Bild-Manipulation

30 01 2007

Ich hatte nie Zweifel daran, dass ich oder meine Werke es irgendwann mal zu Weltruhm bringen. Dass allerdings die Bildzeitung dazu den Grundstock legt, noch dazu mit Roger-Whittaker-Telepromter-Bildern, hätte ich eher nicht gedacht.

DSC_4697.JPG

Im Artikel heißt es:

Schlagerstar Roger Whittaker (70) hat da – trotz 18 Alben in deutscher Sprache – so seine Probleme, wie der Teleprompter-Schnappschuss von seinem Konzert am Freitagabend im CCH beweist.

Das obige Bild ist mit den Fotocredits korrekt mir (bzw. der Bildagentur, für die ich gearbeitet habe) zugeordnet, allerdings haben die Kollegen der Bild ein wenig an dem Foto herumgepixelt und es auf das Display einer Handtaschen-Knipse gelegt.

Tatsächlich hat das Bild auf dem Monitor der Kamera eher so ausgesehen:
_DSC7619.JPG

Man beachte – trotz der dicken Brennweite ist da immer noch ordentlich was wegzuschneiden…

Und die Objektiv-Abmessungen der Knipse entsprechen vermutlich auch nicht ganz denen einer „echten“ Kamera.

_DSC7618.JPG

Aber so bleibt der Schein gewahrt, das wirklich jeder solche Bilder als „Schnapp-Schuss des Tages“ knipsen kann.

Übrigens – auch andere Promis benutzen Teleprompter




Bildrechte und Fotoverträge – Knebelverträge

17 07 2006

Ich habe gerade ersten Kontakt mit einem Medienrechler, der mir seine Einschätzung zu den Robbie-Fällen schilderte. Seiner Rechtsauffassung nach sind die Fotoverträge u. U. doch gültig.

(…) Mit Ihrer Kritik an den Robbie Williams – Verträgen stehen sie nicht alleine. Wie ich höre haben viele Agenturen und Fotografen die Berichterstattung über die Konzerte deshalb komplett boykottiert. Allerdings (…) ist es so, dass Künstler und deren Management aufgrund des Rechts am eigenen Bild und des Hausrechts des Veranstalters (nach deutschem Recht) grundsätzlich frei festlegen dürfen, ob und zu welchen Konditionen sie Fotografen zulassen. Dadurch werden solche Knebel-Verträge möglich und Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, wenn man sie denn einmal unterschrieben hat. Das gilt grundsätzlich auch für eine Rechtswahlklausel. Die von Ihnen vermutete „Sittenwidrigkeit“ des Vertrages wäre somit (leider) nach englischem Recht zu prüfen, was sinnvollerweise durch einen Rechtsanwalt in England erfolgen sollte.




Weblog-Tipps von der Bild-Zeitung

4 01 2006

Wenn die eine Sache können, dann Internet – ein Artikel über Weblogs und etwaig kritische Äußerungen darin über den Arbeitgeber (leider hab ich gerade nicht gesehen, wie ich deep-linken kann, wie gesagt, die können Internet). Unter der Überschrift

Wer Betriebsgeheimnisse im Netz ausplaudert, riskiert die Kündigung

Etwa 28.000 Weblogs gibt es auf deutschen Internet-Seiten. Die Autoren schreiben in diesen Online-Tagebüchern über ganz alltägliche Dinge – und manchmal lästern sie darin auch über ihren Chef oder plaudern Betriebsgeheimnisse aus. Doch das ist gefährlich: Die Kündigung droht!

Ach Gott, Kündigung? Wirklich? Hätte man jetzt so gar nicht gedacht, oder? Schließlich ist das Netz doch ein rechtsfreier Raum, oder?

Aber: Für alle Plaudertaschen hat Bild dann noch den guten Tipp:

Tip: Vor einer Bewerbung sollten Sie Ihr Weblog am besten löschen. Denn viele Personalchefs surfen vor Neueinstellungen im Netz, ob der ausgewählte Kandidat ein Online-Tagebuch betreibt. Ein falscher Kommentar und die Bewerbungsmappe kann ganz fix im Papierkorb landen.

Genau, löschen und den potentiellen neuen Chef über Google-Cache und nicht funktionierende Treffer sowie ein leeres Blog wundern lassen.