Fotoboykott My Chemical Romance und Artikel von N-JOY
5 11 2010Gestern spielten My Chemical Romance im Hamburger Grünspan, wenn alles gut gelaufen ist, mal wieder
begleitet von einem Komplett-Boykott der Hamburger Fotografen.
Der Fotovert
rag ist bemerkenswert, weil in ihm eine Klausel steht, die meiner Meinung nach eine Übertragung der Nutzungsrechte (nicht sämtlicher Rechte, in Deutschland ja bekanntlich nicht möglich) so ermöglicht, dass ein Gericht einen gültigen Vertrag anerkennen könnte.
Der Kniff, den sich das Management überlegt hat: Der Fotograf erklärt, dass er als Leiharbeiter für die Band tätig wird, die Bilder einmalig an ein anderes Medium verkaufen darf und sämtliche Rechte inklusive der Autorenschaft an die Band abtritt. Solche Rechte-Buyout-Verträge sind durchaus üblich, viele meiner Aufnahmen können meine Kunden einfach verwenden und weitergeben, ohne auf meine Autorenschaft hinzuweisen oder mich extra zu entlohnen. Allerdings zahlen die dann auch dafür. In diesem Fall läßt die Band halt den Kunden des
Fotografen zahlen. Im Vertrag liest sich das so:
Photographer hereby agrees and understands that the Photographs (including the negatives and all derivatives thereof) constitute „works made for hire“ (as defined under the U.S. Copyright Act of 1976 and for the purpose of all other copyright laws throughout the world) created for Artist and that Photographer is rendering his services as an „employee for hire“ (as defined under the U.S. Copyright Act of 1976 and for the purpose of all other copyright laws throughout the world) and that Artist shall be the author of the Photographs and shall own all rights (under copyright and otherwise) in and to the results and proceeds of all such services rendered by Photographer hereunder throughout the universe, in perpetuity, with the right to make such changes in and such uses thereof, for all media now known or hereafter devised as Artist may determine as author.
Fiese Nummer, geschickt formuliert, ich hab es auch erst beim zweiten Lesen kapiert.
Und falls Bilder illegalerweise irgendwo verwendet werden, wird pro Verstoß eine Strafe von 30.000 Dollar pro Bild fällig:
In the event Photographer uses or authorizes the use of the photographs in breach of this Agreement, in each such breaching instance the photographer shall pay Artist $30,000.
Der Vertrag kam vom Management an den Veranstalter erst am Nachmittag vor dem Konzert nach bereits erteilter Akkreditierung, sodass die Hamburger Fotografen kaum ne Chance hatten, die Redaktionen zu informieren – ob sowas Methode hat?
Was ich allerdings toll finde ist die Reaktion meines Kunden: N-JOY: Konzertberichterstattung mit Erwähnung des Boykotts und der Situation der Fotografen sowie ein prominentes Boykott-Bild anstelle eines Bandfotos. Danke!
Kategorien : pressefreiheit
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