Fotovertrag Tote Hosen
25 11 2008Zur Abwechslung mal ein erträglicher Vertrag, der nur die kommerzielle Nutzung für Werbemittel etc. ausschließt, aber ansonsten explizit die Rechte des Fotografen erläutert. Allerdings ist der Vertrag stellenweise recht unachtsam formuliert:
Dieses Schreiben dient als Bestätigung dafür, dass Sie DIE TOTEN HOSEN am XX.XX.XX anlässlich des Auftrittes in Hamburg/Columbiahalle fotografieren können.
Das ist eine Formulierung, mit der ich gut leben kann (ohne Typo natürlich):
Die erstellten Fotoaufnahmen dürfen dann ausschließlich für Journalistische Zwecke (das heißt: Verwendung im Rahmen von Berichterstattungen über etwa „Die Toten Hosen“ oder den Bereich „Rock/Pop-Musik“ in Zeitungen, Zeitschriften, TV-Nachrichten-Sendungen und nicht kommerziellen Nachrichten-Formaten im Internet) verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende oder sonstige Nutzung der Fotografien – d.h. insbesondere in Form einer kommerziellen Nutzung in Form von Postern, Karten etc., insbesondere auch nicht für Merchandising jeder
Art, Kalender, Bücher, etc. und/oder von Fotografien, die nach dem 3 Lied aufgenommen wurden – ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch DIE TOTEN HOSEN oder die JKP GMBH & CO. KG ausgeschlossen.
Den Namen des Kollegen in meinem Vertrag habe ich dann auch stillschweigend durch meinen ersetzt ;-)
Kategorien : Musik
Tags:die toten hosen, fotovertrag, fotoverträge, Hamburg, Konzert, konzertfotografie
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