Muse – Mal wieder eine Fotovertrags-Perle
27 10 2009Gerade habe ich per Mail den Fotovertrag für die von mir an sich hochgeschätzte Emo-Truppe „The Muse“ erhalten, der ein paar Schmankerl beinhaltet.
Muse muss schnorren –
Haste mal n' Euro?
RE: MUSE – PHOTOGRAPHER’S AGREEMENT (Date)
In consideration of the sum of £1, (receipt of which is hereby acknowledged), the parties hereby agree as follows: (…)
Wird vermutlich ein symbolischer Wert sein, den die da eintragen, und kein Fotograf wird das bezahlen müssen, ist mir aber bewusst vorher noch nie aufgefallen bei Verträgen.
Dann der übliche Kram – keine Poster, nur redaktionelle Nutzung.
Positiv: Es wird dem Fotografen explizit das Recht eingeräumt, die Bilder für das eigene Portfolio zu nutzen.
Indisktuabel:
(…) 3. Subject to the licence in clause 1 above you hereby assign (by way of present and future assignment) to MTL with full title guarantee the entire worldwide right, title and interest in and to the Photographs, including the copyright therein and grant to MTL all necessary consents to allow MTL to use and exploit the Photographs in any manner whatsoever and agree to deliver the same to MTL promptly upon request.
Nicht nett, aber leider oft Standard, kann man boykottieren, muss man aber nicht.
Cool ist Absatz 5:
5. Snapshot photography may under no circumstances be used as front cover photography, unless prior approved in writing by MTL.
Das deute ich als Nicht-Muttersprachler so: Handy- und Knipsen-Fotos
dürfen nicht auf ein Titelblatt. Ironie an: Und vermutlich bekommen alle Besucher in den ersten drei Reihen diesen Fotovertrag vorgelegt.
Kategorien : General
Tags:fotovertrag, fotoverträge, muse, pressefreiheit, rechte
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