Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu einem ähnlichen Fall. Dabei wurde einer anderen dieser rechtsextremen Parteien verboten, Flugblätter in einen Briefkasten einzuwerfen, wenn dort der Aufkleber „Bitte keine Werbung“ angebracht wurde.
Ich bin natürlich kein Jurist, aber meines Erachtens besagt einer der letzten Absätze (beginnt mit „Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin [=besagte rechtsextreme Partei] führt …“), dass es eine Partei zu akzeptieren hat, wenn einzelne Bürger es nicht wünschen, diese Flugblätter in ihre Briefkästen zu bekommen.
Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu einem ähnlichen Fall. Dabei wurde einer anderen dieser rechtsextremen Parteien verboten, Flugblätter in einen Briefkasten einzuwerfen, wenn dort der Aufkleber „Bitte keine Werbung“ angebracht wurde.
Guckst Du hier: 2 BvR 2135/01
Ich bin natürlich kein Jurist, aber meines Erachtens besagt einer der letzten Absätze (beginnt mit „Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin [=besagte rechtsextreme Partei] führt …“), dass es eine Partei zu akzeptieren hat, wenn einzelne Bürger es nicht wünschen, diese Flugblätter in ihre Briefkästen zu bekommen.